Aktivitaeten
Mit der Abschaffung der Kontrollen an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten und der Verwirklichung des Binnenmarktes, wurde auch der Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erforderlich.
Das Schengener Informationssystem ist dabei das Kernstueck des Schengener Abkommens. Es handelt sich dabei um ein elektronisches System zum Datenaustausch um die Personen- und Sachkontrolle an den EWR-Aussengrenzen oder im Hoheitsgebiet effizient zu ermoeglichen und die befuerchteten Sicherheitsnachteile aus der Abschaffung der Binnengrenzen zu kompensieren
Mit der Neukonstruktion dieses Systems wurden auch die Bedingungen fuer die Nutzer, die Moeglichkeiten der Fahndung und die Probleme mit dem Datenschutz vergroessert und haben grosse Kritik und Befuerchtungen hervorgerufen.
Das SIS besteht aus nationalen Datenbanksystemen in jedem Mitgliedstaat und der Datenbestand (N-SIS) wird mit einer zentralen Unterstuetzungseinheit in Strassburg (C-SIS) abgeglichen, so dass alle nationalen Systeme im wesentlichen den selben Datenbestand aufweisen.
Die Informationen fuer die Datenbanken des SIS liefern die Mitgliedstaaten. Dabei werden Personen gemeldet, die zur Verhaftung, Uebergabe oder Auslieferung ausgeschrieben sind oder denen an den EU-Aussengrenzen die Einreise verweigert werden soll bzw. abhanden gekommene oder gestohlene Sachen. Die Aufnahme im SIS wird als "Ausschreibung" bezeichnet.
Damit eng zusammenhaengend sind auch andere Datenbanken zu sehen und die Schaffung einer "Festung Europa", weil der Anteil der Nicht-Unionsbuerger jaehrlich ansteigt, die in einem Mitgliedstaat Beschaeftigung und Aufenthalt suchen.
Der Anteil der auslaendischen Bevoelkerung zeigte in fast allen Mitgliedstaaten eine steigende Tendenz. Die deutlichsten Anstiege zwischen 1990 und 2004 verzeichneten Luxemburg (von 28,7% auf 38,6%), Griechenland (von 1,4% auf 8,1%), Spanien (von 1,0% auf 6,6%), Zypern (von 4,2% im Jahr 1992 auf 9,4% im Jahr 2002), Irland (von 2,3% auf 7,1% im Jahr 2002) und Oesterreich (von 5,7% auf 9,4%). Ruecklaeufig war der Prozentsatz der Auslaender im glei-chen Zeitraum in Belgien (von 8,9% auf 8,3%) waehrend in Lettland (von 27,3% auf 22,2%) zwischen 1998 und 2004 ein betraechtlicher Rueckgang des Auslaenderanteils zu beobachten war.
Das Schengener Abkommen dient unterstuetzend zur Verwirklichung der Grundfreiheiten des Binnenmarktes, insbesondere der Personenverkehrsfreizuegigkeit, und ist in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbares Recht, welches flankierend zur Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen notwendig wurde.
Mit der Vergemeinschaftung von Teilen der Schengener Abkommen mit dem Vertrag von Amsterdam wurde ein neuer Qualitaetsstandard erreicht.