Heilig Roemisches Reich Deutscher Nation
Vor 200 Jahren (1806) fand das 1. Deutsche Reich ein Ende
Im Dom zu Magdeburg wurde im Jahr 962 das Heilig Roemische Reich (Deutsches Reich) von Otto I. (*23.11.912 - †7.5.973) gegruendet. Otto I., der Grosse, wird vom Papst Johann XII. mit der Kaiserkrone gekroent
Ab 1157 wurde das Reich offiziell als Heilig Roemisches Reich bezeichnet und ab 1474 (1486) als Heilig Roemisches Reich Deutscher Nation (H.R.R.D.N.).
Das Reich galt (nach einer Ansicht, die im Hochmittelalter ausgearbeitet wurde) als "Heilig", weil es unmittelbar dem Willen Gottes entsprungen sein soll, es galt als "Roemisch", weil dadurch das Roemische Reich (Imperium Romanum) fortgesetzt werden sollte. Es war "Deutsch", weil nach paepstlicher Ansicht das deutsche Volk zum Traeger der Reichsgewalt auserkoren sei.
Das H.R.R.D.N. war ein Wahlkoenigtum, indem bestimmte Dynastien mehr oder weniger lang erblich die Koenigswuerde an die eigenen Kinder weitergaben (jeweils bis zum Erloeschen der Dynastie.). Die Dynastie der Sachsen und Ottonen erlosch 1024, die der Salier 1125 und die der Staufer hatte von 1138 bis 1254 die Wuerde inne.
Seit 1440, als der Habsburger Friedrich V. von den Kurfuersten am 2. Februar zum deutschen Koenig (als Friedrich III.) gewaehlt wurde, ist bis 1806 nun in ununterbrochener Folge (mit der Ausnahme 1742 - 1745 -> Herzog Albrecht von Bayern als Karl VII.), ein deutscher Kaiser und Koenig aus dem Geschlecht der Habsburger auf dem deutschen Thron.
Waehrend der gesamten Dauer des Reiches wurde die Macht der Zentralgewalt (Kaiser) immer schwaecher, waehrend die Macht der Territorialfuersten sich verfestigte.
Durch den Zusammenschluss von 16 deutschen Fuerstentuemern am 1. August 1806 zum Rheinbund (Rheinbundakte vom 12.7.1806) und dem Austritt aus dem H.R.R.D.N. wird das Reich faktisch aufgeloest.
Am 6. August 1806 verzichtete Kaiser Franz II. auf die Krone und den Anspruch eines erwaehlten Kaisers des Deutschen Reiches. Damit ging das "Heilig Roemische Reich Deutscher Nation" nach 845 Jahren Bestand durch die faktische Aufloesung des Reichsverbandes im Zuge der napoleonischen Kriege bzw. Buendnisse und der Gruendung des Rheinbundes unter.
Die Laender des H.R.R.D.N., und damit auch Oesterreich, wurden souveraen.
Bereits seit dem Ende des Dreissigjaehrigen Krieges (1648) war die Macht des deutschen Kaisers weitestgehend erodiert und hatte sich der Reichsgedanke weitgehend ueberlebt.
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